Online-Termin

Weitergehende Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten nach Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)

Verantwortlicher gem. DSGVO

MVZ Radiologie Dinkelsbühl GmbH
Ärztlicher Leiter: Dr. med. Harry Tabler
Kolbergerstrasse 4
91550 Dinkelsbühl

Datenschutzbeauftragter

Wegner Safety & Security
Inh. Viktor Wegner
Äspelesweg 14
74575 Schrozberg
e-Mail: datenschutz@wegner-sicherheit.de

Zweck der Datenerhebung

Wir erheben, verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten um die notwendigen, angeforderten radiologischen oder nuklearmedizinischen Untersuchungen und Behandlungen durchführen und gegenüber den Kostenträgern abrechnen zu können. Hierzu gehört auch die Zusammenarbeit mit Lieferanten und externen Dienstleistern zu Aufrechterhaltung unseres Praxisbetriebs. Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung unserer Pflichten aus dem Sozialrecht, der Erfüllung unserer Pflichten im öffentlichen Gesundheitsinteresse und zur Wahrung von Rechtsansprüchen. Die Erhebung erfolgt auf der Basis folgender Rechtsgrundlagen (nicht abschließende Aufzählung):

  • Zwecke der medizinischen Diagnostik oder Behandlung im Gesundheitsbereich (Art. 9 Abs. 2 (h) EU-DSGVO ) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BDSG
  • Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 (a), Art. 7 EU-DSGVO)
  • Vertrag oder Vertragsanbahnung (Art. 6 Abs. 1 (b) EU-DSGVO)
  • Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder des Dritten (Art. 6 Abs. 1 (f) EU-DSGVO)
  • Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 Abs. 2 (a bis e) EU-DSGVO )
  • §22 BDSG
  • §201, §202 und §203 SGB VII
  • §294 SGV V
  • §295 SGB V Abs. 1 Nr. 2, Nr. 2a
  • §291 SGB V, § 291a SGB V
  • §299 SGB V
  • §100 SGB X
  • §5 Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger

Berechtigtes Interesse des Verantwortlichen

Soweit die Daten nach Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder des Dritten (Art. 6 Abs. 1 (f) EU-DSGVO) erhoben werden, dient dies zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Empfänger personenbezogener Daten

Als Ärzte unterliegen wir der ärztlichen Schweigepflicht. Auch unsere Mitarbeiter sind auf das Datengeheimnis verpflichtet. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen wir Ihre Daten an Dritte offenbaren.

Soweit nicht gesetzliche Offenbarungspflichten vorliegen, holen wir vor der Übermittlung das Einverständnis des Betroffenen ein (Schweigepflichtentbindungserklärung).

 

Zu den Empfänger gehören insbesondere:

  • Zuweisende niedergelassene Ärzte
  • Vor- und weiterbehandelnde Ärzte in Krankenhäusern
  • Weiterbehandler
  • Gesundheitsämter
  • Berufsgenossenschaften - Unfallversicherung
  • Gesetzliche Krankenkassen
  • Medizinischer Dienst der Krankenkassen
  • Ärztliche Stellen der KVB und BLÄK
  • Auftragsdatenverarbeiter und ext. Dienstleister
  • Sonstige mitwirkende Personen nach § 203 StBG
  • Private Kranken- und Unfallversicherungen, Behörden, Gerichte, Rechtsanwälte

Die gesetzlichen Grundlagen für die Offenbarung / Weitergabe sind hauptumfänglich:

  • Röntgenverordnung § 17a Abs.4 RöV; §28 Abs. 8 RöV)
  • Strahlenschutzverordnung (§ 61 StrlSchV)
  • Betäubungsmittelgesetz i.V.m. § 5 BtMVV
  • Gesetzliche Unfallversicherung (§§ 201 ff, SGB VII)
  • Infektionsschutzgesetz (§§ 6 ff IfSG)
  • Personenstandsgesetz (§19 PStG)
  • Zweck der allg. Aufgabenerfüllung KV (§ 294 SGV V)
  • Zweck derAbrechnung KV (§ 295 Abs. 1 SGB V)
  • Zweck der Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung KV (§ 298 SGB V)
  • Zweck der Qualitätssicherung (§ 299 Abs. 1 SGB V)
  • Zweck der Wirtschaftlichkeitsprüfung Prüfungsstellen i.S.d. § 106e SGB V (§ 296Abs. 4 SGB V)
  • Zweck der allg. Aufgabenerfüllung Krankenkassen (§294 SGB V)
  • Zweck der Mitteilung von Krankheitsursachen und drittverursachten Schäden (§284 i.V.m. § 295 Abs. 1 Nr. 1 SGB V)
  • Zweck gutachterlicher Stellungnahmen und Prüfungen Med. Dienst (§§ 275, 276 Abs. 2 SGB V)
  • Zum Zwecke der Strafverfolgung und –vereitelung StGB (§ 138 Abs. 1 Nr. 1 bis 8)
  • Zum Zwecke des Kindesschutzes nach § 14 Abs. 6 Bay. Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes
  • Zum Zwecke der Dienstleistungserbringung von „sonstigen mitwirkenden Personen“ nach § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB
  • Zur Offenlegung schweigepflichtiger Informationen zur Durchsetzung eigener Interessen des Verantwortlichen (z.B. bei Honorarforderungen oder Strafverfolgungsmaßnahmen, Behandlungsfehlervorwurf)

Eine Weitergabe zu Werbezwecken erfolgt nicht.

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt nicht.

Information zu Aufbewahrungs- und Archivierungsfristen

Wir sind wie alle Ärzte sind verpflichtet, Ihre Patientenunterlagen aufzubewahren. Unterschiedliche Rechtsvorschriften regeln diesbezüglich, wie lange die einzelnen Patientendokumente aufgehoben werden müssen. Die folgende Darstellung soll eine Übersicht über die wichtigsten Aufbewahrungspflichten geben. Eine abschließende Aufzählung ist hiermit nicht verbunden.

Berufsordnung

Nach § 10 Abs. 3 der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Bayern beträgt die Aufbewahrungsfrist für Patientenunterlagen 10 Jahre, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften eine längere Aufbewahrungspflicht besteht. Sie beginnt mit Abschluss der Behandlung des Patienten. Die in der Berufsordnung geregelte Frist ist eine Mindestfrist.

Bürgerliches Gesetzbuch

Nach § 630f Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hat der Arzt die Patientenakte für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen.

Röntgenverordnung

Über die Aufbewahrungsfrist gemäß § 10 BO hinaus ergibt sich für uns eine weitere Frist aus §28 Abs. 3 Röntgenverordnung (RÖV). Diese Vorschrift regelt, dass Röntgenbilder und Aufzeichnungen über Röntgenuntersuchungen 10 Jahre und Aufzeichnungen über Röntgenbehandlungen 30 Jahre aufbewahrt werden müssen. Aufzeichnungen von Röntgenuntersuchungen einer Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sind bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres dieser Person aufzubewahren.

Strahlenschutzverordnung

§ 85 Strahlenschutzverordnung (StrSchV) regelt die Aufzeichnungen über Patienten. Hiernach müssen Aufzeichnungen über die Untersuchung 10 Jahre, über die Behandlung 30 Jahre lang nach der letzten Untersuchung oder Behandlung aufbewahrt werden. Die zuständige Behörde kann verlangen, dass im Falle der Praxisaufgabe oder sonstiger Einstellung der Tätigkeit die Aufzeichnungen bei einer von ihr bestimmten Stelle zu hinterlegen sind; dabei ist die ärztliche Schweigepflicht zu wahren.

Vertragsärztliche Formulare

Einzelne vertragsärztliche Formulare, z.B. Durchschriften von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, fallen nicht unter die zehnjährige Aufbewahrungsfrist. Für Einzelfragen wenden Sie sich bitte schriftlich an die Radiologie Dinkelsbühl, Dr. H. Tabler, Kolbergerstr. 4, 91550 Dinkelsbühl oder senden Sie eine E-Mail an info@radiologie-dinkelsbuehl.de.

Arzthaftungsrecht

In Einzelfällen (Wahrung der berechtigten Eigeninteressen) behalten wir uns vor, Patientenunterlagen bis zum Ende der zivilrechtlichen Verjährungsfristen von 30 Jahren (§ 199 Abs. 2 BGB) aufzubewahren.

Auskünfte - Löschung - Widerspruchsrecht

Wenn Sie Auskunft über die von uns über Sie gespeicherten Daten bekommen möchten, schreiben Sie bitte an die Radiologie Dinkelsbühl, Kolbergerstr. 4, 91550 Dinkelsbühl oder senden Sie eine E-Mail an info@radiologie-dinkelsbuehl.de.

Sie können jederzeit Ihre Zustimmung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns widerrufen und die Löschung der von uns über Sie gespeicherten Daten zu verlangen. In diesem Fall schreiben Sie bitte an die Radiologie Dinkelsbühl, Kolbergerstr. 4, 91550 Dinkelsbühl oder senden Sie eine E-Mail an info@radiologie-dinkelsbuehl.de.

Wir werden umgehend Ihrer Aufforderung zur Löschung nachkommen, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen oder andere Rechtsnormen eine Speicherung/Aufbewahrung erforderlich machen.

Fragen, Anregungen, Beschwerden

Fragen, Anregungen oder Beschwerden können adressiert werden an:

Radiologie Dinkelsbühl
Dr. H. Tabler, Dr. A. Möger, Hr. A. Wagner
Kolbergerstr. 4
91550 Dinkelsbühl

Telefon: 09851 / 57260
Fax: 09851 / 572626
eMail: info@radiologie-dinkelsbuehl.de

 

Sie haben außerdem ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde:

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Promenade 27
91522 Ansbach

Telefon: +49 (0) 981 53 1300
Telefax: +49 (0) 981 53 98 1300
E-Mail: poststelle@lda.bayern.de

Datenportabilität

Daten, die Sie uns aufgrund einer Einwilligung zur Verarbeitung überlassen haben und die bei uns in der EDV verarbeitet wurden, können Sie soweit technisch machbar auf Anforderung zur Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen erhalten oder dorthin übermitteln lassen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Radiologie Dinkelsbühl, Dr. H. Tabler, Kolbergerstr. 4, 91550 Dinkelsbühl oder senden Sie eine E-Mail an info@radiologie-dinkelsbuehl.de.

Ihr Einsichtsrecht in die Patientenakte bleibt davon unberührt.

Nutzung von hier veröffentlichten Kontaktdaten

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